Freitag, der 16. Juli 1971

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Freitag, 16. Juli 1971

Die letzte Nationalratssitzung stand natürlich im Zeichen des Nach-
hausefahrenwollens. Trotzdem wurde am Anfang die Tagesordnung nur
sehr schleppend abgewickelt. Vor allem konnte ich feststellen, dass
die anderen Minister eigentlich nur sehr wenig bereit waren, Strei-
chungen von Rednern zu ihren Punkten zuzulassen. Insbesondere bestand
Firnberg darauf, dass durch eine Debatte doch die Bedeutung ihres
Ressorts herausgestrichen wird. Die Diskussionsredner wären dabei
gerne bereit gewesen, auf ihre Wortmeldungen zu verzichten. Ich be-
schuldigte Weikhart, dass er mit zweierlei Masstäben misst. Als vom
Handelsausschuss ein ganzes Dutzend von Gesetzen zur Debatte und Be-
schlussfassung stand, hat kein einziger Redner dazu sprechen können,
weil wir ebenfalls unter Zeitdruck waren. Jetzt, wo es zum letzten
Tag der Legislaturperiode hinkommt, konnte er sich nicht durchsetzen.
Ich glaube, dass meine Taktik aber richtig ist. Ich habe bereits
seinerzeit als ich noch Oppositionsredner war, ebenfalls nur dann ge-
sprochen, wenn die übereinstimmende Meinung aller War, ich müsste
dazu unbedingt Stellung nehmen. Wenn dann ich infolge Zeitmangels
auf eine Rede verzichtet habe, waren alle froh und haben erklärt, was
ich für ein klasser Bursch sei. Genauso handhabe ich es jetzt auch
als Minister. Ich glaube nämlich wirklich, dass es gar keinen Sinn
hat, wenn man sich einbildet, dass unbedingt irgendetwas herausge-
strichen werden muss. In Wirklichkeit gehen die ganzen Reden doch
unter. Ich glaube, dass vielmehr der Eindruck wichtig ist, dass man
ein konzilianter und verständlicher Minister ist, der auf die Bedürf-
nisse der einzelnen Volksvertreter Rücksicht nimmt.

Auf der Tagesordnung standen auch die terminisierten Gesetze. Jetzt
zeigte sich erst, wie verheerend der Fehler gewesen ist, dass wir – als
die FPÖ die Terminisierung ablehnte – wir mit der ÖVP trotzdem aus
Versehen für eine Terminisierung der Gesetze stimmten. Hätten wir
sie damals nicht terminisiert, wären sie alle im Ausschuss liegen ge-
blieben und hätten in der neuen Legislaturperiode erst wieder einge-
bracht werden müssen. So kam es zu gar keiner Ausschussberatung mehr
sondern es wurde jetzt sofort im Plenum die zweite und dritte Lesung
vorgenommen. Die FPÖ, die diesen Gesetzen sehr positiv gegenüberstand,
stimmte mit der ÖVP, als gute Ausrede konnte dabei die FPÖ noch erklären,
dass sie in Wirklichkeit ja nicht für.die Befristung gestimmt hatte.



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Durch die Erhöhung der Freigrenze bei dem Gewerbesteuergesetz von
24.000 auf 30.000, bei der Lohnsummensteuer von 5.000 auf 7.500.– S
und ein Freitag von 1.500 auf 5.000 S werden die Unselbständigen wesent-
lich entlastet. Die Gewerbesteuer bringt eine Ausfall von 200 Mio,
100 Mio davon tragen die Gebietskörperschaften, die Lohnsummensteuer
von 50 Mio, die nur die Gemeinden betreffen. Bei Aufhebung der Ruhens-
bestimmungen § 94, wo in Hinkunft nicht mehr Ruhensbestimmungen ruhen,
wenn er 540 Beitragsmonate, sondern bereits bei 540 Versicherungsmonate
hat, kosten ca. 100 Mio S. Hier wurde der erste Grundstein bei der Budget-
erstellung 1971 der FPÖ zugestattet. Damals wurde vereinbart, dass wenn
540 Beitragsmonate der Betreffende nachweisen kann, ein Ruhen der Pen-
sion wegfällt. Nun werden auch die Ersatzzeiten, das ist Arbeitslosigkeit,
Krieg, Haft usw. angerechnet und damit können 2.000 Leute, die heute eine
Pension ruhend haben, in Hinkunft arbeiten und kriegen ihre Pension auch
ausbezahlt. Häuser fürchtet, dass damit ein Weg eingeschlagen wird, dass
in Hinkunft 10.000-e die Pension bekommen werden, incl. des Grundbe-
trages und nebenbei noch arbeiten. Dadurch würden bei 10.650 Mio. S
pro Jahr zusätzlich aufgebracht werden müssen. Häuser ist der Meinung,
dass sich insbesondere die höheren Angestellten es sich leicht richten
können, da er bei Einreichung der Pension versicherungsfrei, d.h. in
keinem Arbeitsverhältnis stehen darf, können diese Angestellten mit ihren
Chefs entsprechende Vereinbarungen treffen, dass sie nach einem Monat wie-
der in ihrer alten Position beginnen können. Häuser stellte diesen höheren
Verdienern, die jetzt in Hinkunft auch ihren Grundbetrag der Rente von
30 % zusätzlich bekommen würden, die Steigerungsbeiträge haben sie ja
bis jetzt auf alle Fälle erhalten, 310.000 Ausgleichszulagenempfänger
mit 1.528.– S, die 50.000 GSPG-Ausgleichszulagenempfänger und die
50.000 LZVG, d.h. die Gewerbetreibenden und Bauern, Mindestrentner
gegenüber.

In der Diskussion erregte sich Melter insbesondere, dass Häuser höheren
Angestellten hier ungesetzliche Manipulation unterschob, verstieg sich
in der Behauptung, dass diese angeblich höheren Renten von 6–7.000 S noch
immer wesentlich geringer seien als das Einkommen, das Häuser bezieht.
Und dass nicht er Demagogie betreibt, als ihm dies vorgeworfen wurde,
sondern dass Häuser noch sein Lehrmeister in der Demagogie sein könnte.
Sehr geschickt ist ein solches Verhalten sicherlich nicht und Peter war
ganz unglücklich, wie man ihm ansehen konnte. Melter ist jetzt vor einigen
Monaten erst Mitglied einer Gewerkschaft geworden und mit solcher Methode
wird er sich kaum Freunde im Gewerkschaftsbund schaffen. Mussil, mit


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dem ich gemeinsam mit Häuser im Couloir über dieses Problem redete,
war über die Entwicklung auch sehr beunruhigt. Er vertritt mit Recht
auch unsere Meinung, dass ja die Pension auch dazu dienen soll, damit
80 % des Aktiveinkommens ein Betreffender, wenn er eben ein Alter er-
reicht hat, erhalten soll. Keinesfalls aber war jemals beabsichtigt,
dass jemand 80 % seines Aktiveinkommens bekommt und dann noch zusätzlich
ein Aktiveinkommen beziehen kann. Richtig ist, dass der öffentliche Dienst
sich dieses Probleme bereits vor Jahren entsprechend geregelt hat, die-
ses Präjudiz greift jetzt scheinbar auf die Unselbständigenversicherung
über und wird früher oder später alle umfassen. Ob dann die jüngeren
Leute, die die Pensionen ja dann irgendwie aufbringen müssen, sei es
durch Sozialversicherungsbeiträge, sei es durch Bundeszuschuss durch
die Steuern dies hinnehmen werden, möchte ich bezweifeln. Nur um ein
paar tausend Angestellten Rechnung zu tragen, wird hier eine Politik
eingeleitet, die wahrscheinlich finanziell wirklich katastrophale
Folgen in der Sozialversicherung auslösen muss. Propagandistisch hatte
ich Kreisky und unseren Leuten vorgeschlagen, sollten wir uns gar nicht
auf eine Debatte jetzt einlassen ob wir für oder gegen Ruhensbestimmungen
sind, sondern sollte sagen, dass die ÖVP und die FPÖ für 2.000 Pen-
sionisten kämpft, während die Sozialisten für 1,2 Mill. Pensionen kämpft.
Natürlich ist das demagogisch, denn den 2.000 Pensionisten kann man
finanzielle leichter die notwendigen Dutzende Millionen, die notwendig
sind, zahlen, währenddem für 1,2 Mill. Pensionisten geht jeder Erhöhung
sofort in die Milliarden. Wenn aber die ÖVP, es sprach Gen.Sekr. Kohlmaier,
der aus der Sozialversicherung kommt und die Verhältnisse sehr gut
kennt, der Antrag war von Vollmann, Direktor der Sozialversicherung,
ebenfalls auf demagogisches Gebiet sich begibt, dann glaube ich kann
man rein sachlich nicht mehr dagegen argumentieren. Wenn die Leute
hören werden, dass sie Pension kriegen können, auch dann wenn sie
älter sind und noch arbeiten, wird ein jeder glauben, er wird auch einmal
davon betroffen und wird sich sehr positiv dazu einstellen.

Androsch hat in der letzten Woche noch genehmigten zusätzlichen Initia-
tivanträge der ÖVP, die mir der FPÖ gemeinsam beschlossen wurden, auf
868 Mill. S Kosten geschätzt. Androsch hofft noch immer, dass der
Bundesrat gegen die Gesetzesbestimmungen Einspruch erheben wird. Ich
erwiderte ihm, dass ich das für vollkommen falsch halten würde, denn
wir würden dann nur provozieren, dass wahrscheinlich die ÖVP im
September eine ao. Session verlangen würde, dort einen entsprechenden
Beharrungsbeschluss fassen und dass wir dann neuerdings die Diskussion
gerade im Wahlkampf abführen müssten. Sein Argument, dass wir auch im


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Jahr 1970, bevor wir in die Märzwahlen gingen, der Bevölkerung
sehr genau gesagt haben, welches Finanzierungskonzept wir haben,
nämlich dass wir nicht bereit sind, alle Steuern sofort zu senken,
ist ein schlechter Vergleich. Damals haben wir sogar und Benya war
der Initiator, eine Lohn- und Einkommenssteuerreform verlangt
und darüber hinaus uns im grossen und ganzen über Detailsteuerfragen
ausgeschwiegen. Ausserdem ist es meiner Meinung ein sehr grosser
Unterschied, ob man in der Opposition sich durch Lizitieren sich
nicht einen schlechten Ruf erwirtschaftet oder ob man als Regierungs-
partei unpopuläre Massnahmen vertritt. Die Erhöhung des PFZ-Pauschales,
welches der Vorschlag Benya von 260.– auf 280.– S vorsah und die ÖVP
jetzt auf 325.– S hinaufgesetzt hat, wird bei 1 Mill. Kraftfahrer
entsprechend positives Echo finden. Richtig ist, dass auch der
Benya-Vorschlag bereits eine Erhöhung des KFZ-Pauschales, wenn
über 20 km gefahren wird, auf 350.– S vorsah, aber genauso richtig
ist, dass die ÖVP jetzt mit der FPÖ diesen Betrag auf 487,50 S
erhöht hat. Wenn man nun diese Diskussion im Herbst Mitte September
vor den Wahlen noch einmal führt, dann wird dies den Wählern umso
mehr zum Bewusstsein kommen. Ich stimme deshalb vollkommen überein,
dass man dem Bundesrat die Gesetze nicht mehr zeitgerecht zuleitet
und dann nach 8 Wochen die Gesetzes automatisch in Kraft treten
da sie vom Bundesrat nicht mehr beeinsprucht sind.

Bein Weingesetz passierte eine kleine Panne. Die ÖVP hat sich gegen
die Einführung von Kontrollbüchern und verschärfter Aufzeichnungs-
pflicht für die Weinbauer ausgesprochen. Ich verlangte deshalb, dass
über den § 33, der dies beinhaltet, extra abgestimmt wird. Sowohl
Weihs, der von der Regierungsbank herunterkam und sich neben Weikhart
setzte, als auch Pfeifer, unser Agrarsprecher, hatte vorher Weikhart
dem Ordner erklärt, dass bei dieser Abstimmung wir sitzenbleiben
sollten. Im Kroki stand zwar, dass dieser Teil der Regierungsvorlage
angenommen wird. Da Weikhart aber sitzenblieb, hat sich die ÖVP
durchgesetzt. Ihre Freude währte allerdings nicht lange, als ihnen
die Bürokratie dann auseinandersetzte, das damit eine wichtige Be-
stimmung gefallen ist, die insbesondere die EWG im österr. Weingesetz
als dringend notwendig erachtet, damit die Weinexporte weiterhin
aufrechterhalten werden können. Minkowitsch wollte deshalb, dass
man unverzüglich einen Initiativantrag einbringt, nach der Haussitzung
sofort eine zweite Sitzung macht, wo er zugewiesen wird, dann unter
Verzicht auf die 24-Stunden-Frist in einem Ausschuss 5 Minuten be-


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raten und dann in einer dritten Haussitzung am selben Tag endgültig
saniert wird. Als ich mir den Gesetzestext ansah und bemerkte, dass
diese Bestimmung sowieso erst mit 1. Juli 1972 in Kraft treten sollte,
stand ich persönlich auf dem Standpunkt, da hätten wir im neuen Parlament
Zeit genug, das zu sanieren. Typisch ist, wie nervös die Landwirt-
schaft wurde, die zuerst triumphierend erklärt hat, sie lehnte eine
Kontrolle auf alle Fälle ab. Waldbrunner entschied wieder einmal
souverän. Er führt zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz und lehnte es –
als Pittermann bei ihm diese Idee vertrat – ganz entschieden an, hier
jetzt noch einmal zwei Haussitzungen unverzüglich einzuberufen.
Auf alle Fälle werde ich, wenn einmal ein Gesetz nicht einstimmig vom
Handelsausschuss beschlossen werden sollte, sehr genau aufpassen müssen,
damit nicht solche Abstimmungsfehler passieren. Letzten Endes ist natür-
lich immer der Minister dafür verantwortlich.

Mussil ersuchte neuerdings, nachdem er selbst eingesehen hat, dass der
Benzinpreis vor Herbst keinesfalls erledigt wird, dass wir wenigstens
die Vorprüfung über die Anträge einleiten. Ich erwiderte, dass die ganze
Zeit von Schleifer entsprechendes Prüfungsverfahren abgewickelt wird
und eine neuerliche Beschäftigung der Preiskommission als Vorprüfung
nicht notwendig sei. Ich wies darauf hin, dass meine Entscheidung nicht
durch die Oktober-Wahl bedingt ist, sondern dass ich tatsächlich abwarten
muss, bis wir bezüglich des Bleigehaltes vollkommene Klarheit haben.
In der BRD wurde das Gesetz mit 0,15 Gramm pro Liter erlassen. Dieses
Gesetz soll 1976 wirksam werden. Wahrscheinlich werden jetzt in abseh-
barer Zeit die Ausnahmegenehmigungen von 0,4 Gramm pro Liter, das ist
die derzeitige Höchstgrenze, eingeschränkt werden. Sobald die ÖMV ihren
Platformer fertig hat und 0,4 Gramm pro Liter erzeugen kann, wird eine
diesbezügliche Verordnung bereits unverzüglich von mir erlassen.

ANMERKUNG FÜR KOPPE UND HEINDL: Bitte Vorkehrungen treffen, damit der
Verordnungsentwurf entsprechend vorbereitet wird, damit wir im Rahmen
des Wahlkampfes nicht dann erst einen solchen Verordnungsentwurf aus-
schicken müssen. Ebenso bitte dafür Vorsorge treffen, dass auch die
anderen Angase entsprechend durch VO, die bereits erlassen hätten sein
können, soweit vorbereitet sind, dass wir spätestens Anfang September,
wenn wir im Wahlkampf angeschossen werden, darauf hinweisen können,
dass alles bereits vorbereitet ist, damit bei Inkrafttreten und der
technischen Möglichkeit sofort die Umweltverschmutzung aufhört.



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Die wichtigste Vorbereitung, die wir – nachdem das Parlament
jetzt aufgelöst ist – treffen müssen, ist, dass im Wahlkampf
die notwendigen Angriffe von uns abgewehrt werden können.
Mit Sicherheit ist zu rechnen, dass einzelne Fachgruppen und
einzelne Wirtschaftsbundabgeordnete den Entwurf der Gewerbeordnung
angreifen werden. Weiters wird man sich auch die Untätigkeit be-
treffend den Umweltschutz Herausstreichen. Ich hätte eigentlich in
den vergangenen Monaten viel mehr darauf drängen müssen, dass die
gesamten Verordnungsentwürfe – wie sie sich auf Grund des derzeitigen
Kraftfahrgesetzes und der neuen Novelle jetzt ergeben – bereits
vorbereitet sein müssten. Das kann man aber zweifelsohne jetzt
sofort nachtragen. Ich beabsichtige dann mit diesen Verordnungsent-
würfen den Kraftfahrbeirat zu beschäftigen, der dann natürlich eine
entsprechende Publicity abgibt und sich besonders freuen wird, dass
er auch in diesen Fragen eingeschaltet wird. Im Rahmen der Verhand-
lungen der EWG hoffe ich, dass wir noch im September zur einer Ver-
handlungsrunde mit dem Interimsabkommen kommen können. Diesbezüg-
liche Angriffe, dass ich mich hier nicht entsprechend eingeschaltet
habe, kann ich dann umso leichter zurückweisen, als selbst Schleinzer
und Karasek sich an Kirchschläger gewendet haben und nicht an den
zuständigen Ressortminister, um in Brüssel akkreditiert zu werden.
Ich glaube aber, dass wir propagandistisch vor allem die notwendigen
Vorkehrungen treffen müssen, indem wir immer mehr jetzt auch auf
offizielle Aussendungen in dieser Frage wert legen müssen. In ge-
ringerem Abstand folgt dann das Berggesetz, welches wenn es irgendwie
gelänge, doch noch in die Begutachtung geschickt werden sollte.

ANMERKUNG FÜR KOPPE: Vielleicht sollten wir uns doch wirklich über-
legen, ob wir nicht doch eine Pressekonferenz mit einer Art Tätig-
keitsbericht, den das Handelsministerium seit eh und je herausgegeben
hat, veranstalten. Vielleicht sollte man – da ich seinerzeit erklärt
habe, wir werden keinerlei schriftlichen Tätigkeitsbericht vorlegen –
dort nur eine mündliche Darstellung von den einzelnen Sektionen ge-
ben, gegebenenfalls könnte man vielleicht sogar den Abteilungsleitern
eine Chance geben, sich der Presse vorzustellen.

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Tagesprogramm, 16.7.1971


Tätigkeit: Präs. Bauernbund
GND ID: 118894366


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      Tätigkeit: Sekr. JS, ab 1973 GF VKI


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        GND ID: 114650888


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          Tätigkeit: ÖVP-NR-Abg., ÖVP-GS


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            Tätigkeit: FPÖ-NR-Abg.


            Einträge mit Erwähnung:
              Tätigkeit: Außenminister, Bundespräsident
              GND ID: 118723189


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                Tätigkeit: ÖVP-NR-Abg., ab 1979 GS Europarat
                GND ID: 129202827


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                  Tätigkeit: SPÖ-NR-Abg.


                  Einträge mit Erwähnung:
                    Tätigkeit: FPÖ-Obmann


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                      Tätigkeit: Landwirtschaftsminister bis 1976
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                        Tätigkeit: Gen.Sekr. HK, ÖVP-NR-Abg., später AR-Präs. Verbund


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                          GND ID: 118761595


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                            Tätigkeit: 1970-1973 Büro Staribacher, SPÖ-NR-Abg., stv. Vors. SPÖ-Landstraße
                            GND ID: 102318379X


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                              Tätigkeit: MR HM


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                                Tätigkeit: ÖGB-Präs., NR-Präs.
                                GND ID: 119083906


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                                  Tätigkeit: SPÖ-NR-Abg.


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                                    Tätigkeit: Bundeskanzler
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                                      Tätigkeit: Vizekanzler, Sozialminister


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                                        Tätigkeit: Finanzminister
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                                          Tätigkeit: Wissenschaftsministerin
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