Montag, den 25. Mai
Bei einer Besprechung bei der Bundeshandelskammer mit Präs. Sallinger
und Generalsekretär Musil brachte ich zuerst die Anfrage der Abge-
ordneten Kohlmaier bezüglich des Aufs1chtsrechtes über die Arbeiter-
kammer zur Debatte. Sallinger und Musil waren über diese Anfrage
sehr erschüttert und erklärt rundheraus, das ist der größte Blödsinn
der jemals geschehen ist und es müssen die Kammern unter allen
Umständen aus der Diskussion herausgehalten werden. Sallinger wird
daher morgen in der Bundesparteileitung diesen Fall zur Sprache
bringen. Ich selbst erklärte, daß ich keine Möglichkeit sehe solche
Anfragen auch an den Handelsminister zu verhindern, wobei das
Aufsichtsrecht des Handelsministers gegenüber der Handelskammer viel
stärker ist. Ich wies auf den § 68/2 des Handelsgesetzes hin, wonach
der Handelsminister die Möglichkeit hat, Beschlüsse von Organen dieses
Selbstverwaltungskörpers aufzuheben. Musil erklärte sofort, es
handelt sich nur um entsprechende ungesetzliche Beschlüsse – ich
erklärte dagegen, daß dies ein Irrtum sei -- nach wie vor müßte,
meiner Meinung nach, jeder Beschluß den die Handelskammer fällt,
von mir aufgehoben werden können. Ich erklärte allerdings sofort, daß
ich nicht daran dächte so etwas in der Praxis auch zu machen, wollte
ihnen aber vor Augen führen, daß ich sehr genau meine Befugnisse
bereits kenne.
Neuerdings angesprochen über die Verbrennung der Akte, konnte ich
feststellen, daß sie falsch informiert waren und aufgrund der Mit-
teilung wie es sich tatsächlich zugetragen hatte, sie beide nicht
ein gewisses Schmunzeln unterdrücken konnten, aus dem zu ersehen
war, daß sie sehr genau wußten, daß diese dringliche Anfrage ein
ausgesprochener Unsinn war. Ich selbst bezeichnete ihn auch als
solchen, da ich ihnen erklärte, daß ein solches Vorgehen nur dazu
führen kann, der Opposition die Show zu nehmen, denn wenn sie sich
lauter Eigengoals schießen muß das dazu führen, daß sie mit der Zeit
total untergehen.
Betreffend der von der Gruppe mir mitgebenen Ersuchens bezüglich
der Konsumenteninformation habe ich die Frage derartig begonnen,
daß ich darauf hingewiesen habe, es erschiene mir dringend notwendig
eine wirkliche richtige Konsumenteninformation auch im Interesse
von Handel, Gewerbe und Industrie in meinem Ministerium aufzubauen.
Ich sagte als Beispiel, daß es zweckmäßig wäre, unseriöse Verkaufs-
methoden anzuprangern. Da fand ich sofort die Zustimmung Musils,
der erklärte, man müßte das "Unlautere-Wettbewerbsgesetz" gegen
Täuschungsverkäufe aktivieren. Seiner Meinung nach würde das allerdings
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gegen die Lockvogelangebote, wie sie in der Bundesrepublik
Deutschland der Fall ist, nichts ausrichten. Weiters erklärte
ich, dass Massnahmen zur Warendeklaration ergriffen werden
müssten. Auch hier sagte Mussil zu, darüber würde man reden
können. Nur bezüglich der Konsumenteninformation stand er auf
dem Standpunkt, hier wäre doch zu überprüfen, ob das Handels-
ministerium dafür zuständig ist. Ich erklärte unverzüglich, dass
ich mir diese Kompetenz ganz einfach aneigne, auch dann, wenn ich
immerhalb unserer eigenen Reihen Schwierigkeiten haben sollte.
Eine Trennung sei übrigens schon durchgeführt, da Mussil annahm,
da dies auch nicht dem Sozialministerium zugeordnet wird, indem
eben das Sozialministerium die Gesundheit und wir die Geldbörse
zu verteidigen hätten. Ausserdem wies ich auf wettbewerbsfördernde
Massnahmen hin, die sofort auch auf einen gewissen Widerstand
gestossen sind, allerdings mit dem Hinweis, dass man doch über
die Fragen reden könne. Mussil sagte noch, dass das wieder eine
typische Staribachersche Idee ist, wenn nämlich diese Fragen
im Handelsministerium ressortieren, dann nehme ich ihnen die
Möglichkeit anzugreifen und sie müssten sich also dann damit identi-
fizieren. Ich erklärte, ihenn, dass dies nicht unbedingt der Fall
sein müsste, sie könnte ohne weiteres trotzdem angreifen und wir
kamen überein, dass sie sich das jetzt alles genau überlegen
werden und bis Montag, den 1.6., wir eine solche Antwort von
ihnen erwarten können. Mussil selbst sagte, er müsste das
mit seinen eigenen Leuten noch besprechen. Von mir wurde erklärt,
dass die ganze Frage Koppe bearbeiten wird, den sie sicher kennen,
da er ja eine Zeit lang in der Konsumenteninfornation tätig gewe-
gsen ist und wir ja die Konsumenteninformation ausbauen und auf-
bauen wollen, um hier die gemeinsame Arbeit der Interessenver-
tretungen zu unterstreichen.
Fortsetzung vom Montag, 25.5.
Bei der Ministerratsvorbesprechung wurde festgestellt, dass
die Möglichkeit besteht, dass für den 1.3. und 5. Wahlkreis
die Wahlen wiederholt werden müssen. Nach Auffassun des Ver-
fassungsdienstes wird der Verfassungsgerichtshof der Anfechtung
der FPÖ wahrscheinlich stattgeben. Sollte dies zutreffen, wären
der 1. und der 3. Präsident des Nationalrates nicht mehr Vorsitzende
des Nationalrates, da sie an Verhandlungen so wie alle, die in
diesen Wahlkreisen gewählt wurden, somit auch ich, nicht mehr
teilnehmen können. Unter diesen Umständen werden wahrscheinlich
Neuwahlen ausgeschrieben werden. Betreffend der Wirtschaftsgesetze
wurde festgelegt, dass am Juni diese Gesetze von der Regierung ein-
gebracht werden, von den Ministerien, und dass die Regierung erklären
wird, dass sie jetzt eine Enquete machen wird. Ich wurde dazu be-
stimmt einmal mit den Interessenvertretungen eine Grundsatz-
debatte abzuführen. Der Sinn dieser Enquete wird es also sein,
die Arbeitsgruppe festzulegen, die sich mit den Novellen der ent-
sprechenden Wirtschaftsgesetze beschäftigen sollen, damit im Herbst
dann eine wirklich reformierte Wirtschaftsordnung im Parlament ein-
gebrcht wird. Das ist mit einer der Gründe, warum die Wirtschafts-
gesetze nur ein halbes Jahr verlängert werden. Pittermann teilte mit,
dass die Initiativanträge der Volkspartei, die ein unbefristetes
Wirtschaftsgesetz und die Marktordnungsgesetzes vorsehen, wahrschein-
lich am 17.6. in der ersten Lesung zur Debatte stehen werden.
Es müssten sich desahlb die Regierungsmitglieder aber auch der SPÖ-
Klub darauf vorbereiten. Die Frage Kohlmeiers, der bekanntlicher-
weise eine Überwachung der Beschlüsse des Arbeiterkammertages und
der Arbeiterkamer durch den Sozialminister verlangte, kam ebenfalls
zur Sprache und es wurde festgehalten, dass wir keinen Einfluss auf
Kohlmeier nehmen sollen. Ich konntehier mitteilen, dass bereits
Mussil und Sallinger so etwas tun werden und die ÖVP-Fraktion in
der Arbeiterkammer von der Kohlmeier-Anfrage abgewichen sind, Häuser
selbst wird jetzt einmal zuwarten, wie sich die ganze Situation weiter
entwickelt. Wir wollen deshalb keinen Einfluss darauf nehmen, damit
es nicht heisst, auf Druck der Regierung hat Kohlmeier seine Anfrage
zurückgenommen. Häuser teilte mit, dass der Beirat die Richtsatz-
erhöhung mit 7,1 % gegenüber den Berechnung von 6,4 % einvernehm-
lich beschlossen hat. Kohlmeier, d.h. die ÖVP-Fraktion hat dieser
Regelung zugestimmt. Freihsler wird, da die Aufhebung des Uniformzwanges
im Hauptausschuss gefallen ist, die ganze HDV neuerlich kundmachen
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d.h. er wird also die verfassungsdienstlichen Einwände nicht
berücksichtigen. Derzeit steht der Verfassungsdienst auf dem
Standpunkt, dass die rechtliche Grundlage für die HDV überhaupt
nicht gegeben ist, da Pflichten über den Bereich des Heeres hinaus
den Heeresangehörigen auferlegt werden. So lange die gesetzliche
Grundlage gilt, wird auf dieser Grundlage die HDV errichtet werden.
Ich habe aus dieser Diskussion die Überzeugung gewonnen, dass man
noch vorsichtiger vorgehen muss, wenn man gesetzliche Anordnungen
trifft oder Verordnungen auf Grund von Gesetzen trifft und habe
mir vorgenommen, dass alle die von unserem Haus hinausgehenden
Gesetzesstellen und Anträge sehr genau überprüft werden. Kirch-
schläger
machte darauf aufmerksam, dass es dringend notwendig ist,
ein Pipeline-Gesetz zu schaffen,da er gehört hat, dass die Ungarn
grosses Interesse daran haben und gegebenenfalls über ihr flaches
Gebiet Pipielines zu legen und Österreich dadurch umgangen werden
würde. Ich reklamierte sofort diese Kompetenz wieder für das
Handelsministerium, nachdem ja 1964 ein diesbezüglicher Gesetz-
entwurf eingebracht wurde, de allerdings in der Regierung nicht
passieren konnte, weil damals das Verkehrsminister glaube ich diese
Kompetenztatbestand für sich reklamierte. Aus diesem Grund hat
dann auch im Oktober die ÖVP im Parlament einen Initiativantrag
eingebracht, der allerdings auch wieder nicht zur Verhandlung
gelangt ist. Da Frühbauer dagegen keinen Einspruch gemacht hat,
hat Kreisky entschieden, dass ich ein solches Pipeline-Gesetz
unverzüglich einbringen werde.
Anmerkung: Das Haus soll sofort einen solchen Entwurf mir vorlegen.
Betreffend der rumänischen Katastrophenhilfe wurde festgestellt,
dass wir ein Budgetüberschreitungsgesetz machen müssen, da keine
Mittel hiefür vorhanden sind. Kreisky wollte den Rumänen 5 Mio S
geben, was Kirchschläger aber deshalb bezweifelt, dass es zweck-
mässig ist, da daraus ein gefährliches Präjudiz erwachsen könnte.
Grössenordnungsmässig mussman sich an der Türkei, wo wesentlich mehr
Todesopfer waren, orientieren. Auf alle Fälle aber besteht die Ab-
sicht, einen langfristigen Kredit den Rumänen zu geben und gegebenen-
falls Agrarprpodukte und Textilien ihnen zu liefern. Es soll sich
ein Ministerkomitee, bestehen-d aus BM f- Äusseres, Forstwirtschaft
Finanzen und Handel mit diesem Problem beschäftigen.
Ich musste dann die Ministerratsvorbesprechung leider
verlassen - sie war noch nicht zu Ende – da ich in der
Stadthalle den goldenen Stephansdom - eine Spende des
Handelsministeriums für das internationale Preisfrisieren
übergesehen sollte. Die Organisation war aber so saumässig,
dass ich viel zu früh hinkam und nachher die Siegerehrung
einen ungeheuer langen Zeitraum in Anspruch genommen hat.
Deshalb kam ich auch zu der Aussprache mit Kandutsch, dem
Präsidenten des Rechnungshofes zu spät. So viel mir aber mitge-
teilt wurde, hatte er insbesondere Bedenken gegen die Präsidial-
zulage, die gesetzlich nicht gedeckt ist, Preiszuschüsse, ins-
besondere Exportzuschüsse des Landwirtschaftsministeriums,
die ebenfalls nicht gedeckt sind. In meinem Ressort - Handels-
minister um - sei insbesondere die Frage des Fremdenverkehrs
überhaupt nicht geklärt. Kandutsch kam dann auf die Verwaltungs-
reform zu sprechen, wo sein Min.Rat Kohl dafür zuständig ist.
Er meinte, es müsste jetzt eine grosse Gefahr für die neue
Regierung bestehen, da jetzt durch die Arbeitszeitverkürzung
und durch den Rückstau, der sich durch die alte Regierung
ergeben hat, die bei Personalaufnahmen sehr zurückhaltend ge-
wesen ist, die Bürokratie versuchen wird, eine latente
Personalvermehrung zu erzielen. Ich wies insbesondere darauf
hin, dass eine moderne Verwaltungsreform andere Voraussetzungen
schaffen müsste als dies bis jetzt geschehen ist. Meiner Mei-
nung nach müsste man moderne Verwaltungsformen und Orgarisa-
tionsformen schaffen. Seiner Meinung nach sei die Netzplan-
technik, die Minima-Maxima-Technik, die lineare Programmierung
die Heranbildung der Verwaltungsbeamten und die Schaffung von
Organisationsabteilungen unbedingt erforderlich. Die Ministerien
hätten bisher einen umgekehrtenWeg beschritten. So hätte es kost-
spielige Expertisen im Unterrichtsministerium, im Innenmini-
sterium, im Aussenministerium, im Fianzministerium und im Ver-
teidigungsministerium gegeben, und derzeit ist im Bautenmini-
sterium eine Firma tätig, die eine EDVA-Abrechnung für den
Strassenbau aufbauen sollte. Da es sich bei diesem Expertisen
um wirklich geschäftstüchtige Firmen handelt, kommt kaum
etwa heraus und es kostet nur Unsummen. Der Bautenminister
teilte mir nachher mit, dass seine Expertise an die 4 Mio
kommen wird und noch nächstes Jahr andauern sollte. Die
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Hauptschwierigkeit liegt also darin, dass die Auftragsgeber,
d.h. die Ministerialbürokratie und die Minister der ÖVP-
Regierung nicht imstande waren, wirklich mit diesen Firmen
entsprechend zu verhandeln. So haben globale Aufträge den
Beratungsfirmen gegeben und keine punktuellen. Dieselbe
Entwicklung habe ich ja auch in meinem Ministerium feststellen
können, konnte aber noch rechtzeitig abbremsen, denn immer
stellt sich heraus, dass diese Firmen versuchen, den Ministern
zu schmeicheln und ihnen alles mögliche einzureden, um den Auf-
trag zu bekommen. Und nachher bekommen sie dann ein Elaborat, mit
dem man überhaupt nichts anfangen kann. Ich habe diese meine
Meinung zwar dem Rechnungshofpräsidenten im Detail nicht mitge-
teilt aber ihn bereits darauf aufmerksam gemacht dass ich
im eigenen Haus eine andere Organisationsform aufgebaut habe,
eben das Ministerbüro, wo Fachleute sitzen, die ca. 15.000 S
verdienen. Ich hatte ihn sozusagen indirekt darauf vorbereitet,
wenn er Prüfungen dann im Hause bei uns vornehmen wird, und dass
dieses Büro eben dann auch die Aufgabe haben wird, die Organisa-
tionsfragen im Amt zu lösen. Er war über diese Vorgangsweise
vielleicht erstaunt, aber auf alle Fälle hat
er dagegen keinen Einspruch erhoben. Ich habe ihn noch ersucht,
dass wir uns beide zusammensetzen sollen und nachher seine und
unsere Abteilungen entsprechende Organisationsvorschläge über
die Umgestaltung des Handelsministeriums machen sollen. Gleich-
zeitig hatte ich ihn darauf hingewiesen, dass ich eine Grund-
satzabteilung geschaffen habe, da auch er – wie er mir mitteilte
– ein solche in seinem Amt jetzt errichtet hat. Seiner Meinung
nach müssten Organisationstechniker, Programmanalytiker, EDV-
Spezialisten, die mit Sonderverträgen anzustellen sind, gewonnen
werden. Er glaube, damit einem Ministerialratsgehalt auszukommen..
Dies würde ungefähr ja auch unseren Ansätzen im Ministerbüro
entsprechen. Er wies zweitens darauf hin, dass es bis jetzt nicht
möglich war, eine Koordinierung der EDV-Anlangen herbeizuführen.
Z.B. ist es bis jetzt nicht möglich gewesen, eine verbundene
Drtenerfassung zu erreichen. Das Landwirtschaftsministerium und
das Handelsministerium haben sich angeblich in der altenRegierung
gewehrt und erklärt, niemals würde sie ihre Daten
an das Finanzministerium abtreten. Wir werden dieses Problem
unverzüglich bei uns untersuchen, ich halte eine solche Vorgangs-
weise wirklich ressortmässig vielleicht noch für vertretbar, aber
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zukunftsweisend auf alle Fälle abzulehnen. Ich kam dann noch
auf das Rechnungshofgesetz zu sprechen und wies darauf hin,
dass z.B. der § 12 über Beteiligungsprüfung, der 1958 vom Ver-
fassungsgerichtshof aufgehoben wurde, jetzt folgende Situation
ergibt. Töchter des Staates, wo der Bund mit 5 % beteiligt ist,
können vom Rechnungshof geprüft werden. Enkel aber, wo der
Bund 100 %-ig beteiligt ist, dürfen nicht geprüft werden. Meiner
Meinung nach müsste eine Trennung erfolgen, wie weit die Öffent-
liche Hand an Betrieben beteiligt ist und nicht nach solchen
formeller Kriterien wie sie oben angegeben sind. Die rechtliche
Situation ist jetzt so, dass zwar er zwar die ÖIG als
Finanzholding prüfen kann, aber er dürfte Einsichtsberichte von
Betrieben nicht an die ÖIG weitergeben. Dies sei ihm verboten.
Obwohl die ÖIG als die Finanzholdigng über die Betriebe als erste
Bescheid wissen müsste. Die Überprüfung der Gebietskörperschaften
muss er die Gebietskörperschaften vorschreiben in drei Wochen
eine Beanstandung zu beantworten. Der Bund hat dafür drei Monate
Zeit. Ausserdem gehen die Berichte der Gebietskörperschaften
an die Landtage, d.h. sie sind sofort – auch der Rohbericht –
in aller Öffentlichkeit bekant. Dadurch könnten die Geschäfts-
geheimnisse kaum entsprechend berücksichtigt werden. Die Über-
prüfung auf Grund des § 13 der Subventionen wurde schon von ihm
besonders herausgestrichen, dass es dafür keine gesetzliche Grund-
lage derzeit gibt. Im § 15 ist vorgesehen, dass eine Bundesbe-
teiligung, wenn sie 1 % an einer Gesellschaft oder sonstigen Kör-
perschaft beträgt, sofort vom Rechnungshof geprüft werden könnte.
Wenn das Land dagegen eine 99 %-ige Beteiligung hat und nur 1 %
privat ist, so können diese Gesellschaften nicht mehr geprüft
werden, es sei denn, es werden Ersuchensprüfungen von den Landes-
regierungen an den Rechnungshof herangetragen. Eine weitere
unzweckmässige Bestimmung im Rechnungshofbericht ist, dass der
Rechnungshofpräsident im Nationalrat nie das Wort bekommen kann,
auch dann, wenn er heftigst angegriffen wird. Seiner Meinung nach
handelt es sich bei der Rechnungsprüfung nicht um eine Buchhaltungs-
und Belegsprüfung, darüber könnte es eventuelle keine Diskussion
geben, sondern um eine wirtschaftliche Zweckmässigkeitsprüfung und
deshalb müsste auch der NR ihm die Möglichkeit geben, sich dort
zu verteidigen. Ich werde also mit dem Rechnungshofpräsidenten
eine Besprechung anberaumen, wo ich dann die entsprechenden Kolle-
gen zuziehen werde, damit also in bilateralen Besprechungen die
Erkenntnisse und die Erfahrungen des Rechnungshofes bei uns ge-
nützt werden. Im Rechnungshof – so wurde noch mitgeteilt – ist
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jetzt ein Spezialist für die EDVA – Paterelli - angestellt.
Der ebenso wie im Statistischen Zentralamt – Lutz – ein
ausgesprochener Spezialist ist. Wir werden uns mit diesen
beiden sicher unverzüglich in Verbindung setzen.